Berufung hat kein männliches Vorzeichen
Dr. Jens Henning · · ca. 9 Minuten Lesezeit · Theologischer Standpunkt
Frauen verkünden, begleiten und leiten. Warum sollte ihr Geschlecht ausschließen, dass sie auch im Weiheamt Christus bezeugen?
1. Welche Begründung trägt einen dauerhaften Ausschluss?
Frauen verkünden das Evangelium, begleiten Menschen, betreiben Theologie und tragen Verantwortung in Gemeinden. Manche erleben eine Berufung zum Weiheamt. Ihre Erfahrungen stellen eine ernsthafte geistliche und theologische Frage: Warum sollte ihr Geschlecht von vornherein ausschließen, dass sie in diesem Dienst Christus repräsentieren können?
Ich befürworte die Öffnung aller Weiheämter für Frauen. Dafür genügt mir der Hinweis auf gesellschaftlichen Wandel allein nicht. Es geht um die Auslegung der Schrift, um Christus und um die Frage, wie die Kirche ihre Überlieferung versteht. Gerade wer eine dauerhafte Grenze begründet, muss zeigen können, weshalb sie zum Evangelium gehört.
2. Die traditionelle Position fair benennen
Die Erklärung Inter insigniores (1976) und das Schreiben Ordinatio sacerdotalis (1994) begründen die Männern vorbehaltene Priesterweihe mit Jesu Wahl männlicher Apostel, der kirchlichen Überlieferung und der Bindung der Kirche an Christi Willen. Hinzu kommt die sakramentale Symbolik: Der Priester repräsentiere Christus auch in dessen männlichem Gegenüber zur Kirche als Braut.
Johannes Paul II. erklärte 1994, die Kirche habe keine Vollmacht zur Priesterweihe von Frauen; diese Entscheidung sei endgültig festzuhalten. Es wäre deshalb falsch, die Frage als bloß frei veränderbare Verwaltungsvorschrift darzustellen. Zugleich unterscheidet sich die Diskussion um den Diakonat der Frau von derjenigen um die Priesterweihe; das Schreiben von 1994 behandelt ausdrücklich die Priesterweihe.
Meine folgenden Rückfragen setzen sich mit diesen Begründungen auseinander. Sie behaupten nicht, meine Position sei bereits die geltende Lehre.
3. Warum zwölf? Ein Zeichen für Israel
Jesus beruft zwölf Männer. Die Zwölfzahl verweist auf die zwölf Stämme Israels. Besonders deutlich wird das in Mt 19,28 und Lk 22,30: Die Zwölf werden mit den zwölf Stämmen verbunden. Ihre Berufung ist eine prophetische Zeichenhandlung innerhalb der Geschichte Israels. Jesus sammelt sein Volk und setzt ein Zeichen der Hoffnung auf dessen Erneuerung.
Die Männer des Zwölferkreises stehen damit auch im Horizont der Stammväter Israels. Das kann ihr Mannsein innerhalb dieser Symbolhandlung verständlich machen, ohne daraus bereits ein allgemeines Verbot weiblicher Amtsträgerschaft abzuleiten. Eine solche Deutung ist von der weitergehenden Frage zu unterscheiden, welche Dienstformen später aus der apostolischen Sendung wachsen.
Meine Rückfrage: Wenn man aus der Zusammensetzung dieses Kreises eine zeitlose Zulassungsbedingung für alle Weiheämter ableitet – warum wird dann das Geschlecht verbindlich fortgeschrieben, die Zwölfzahl selbst aber nicht? Die katholische Antwort lautet, dass die Bischöfe die apostolische Sendung fortsetzen, ohne den Zwölferkreis historisch zu wiederholen. Genau deshalb muss eigens begründet werden, weshalb zur fortzusetzenden Sendung notwendig männliches Geschlecht gehört. Mt 19,28 ↗ · Lk 22,30 ↗
4. Es waren jüdische Männer: Welche Merkmale sind verbindlich?
Jesus und die Zwölf gehören zum jüdischen Volk. Das ist theologisch wesentlich und darf nicht zur belanglosen Äußerlichkeit erklärt werden. Dennoch verlangt die Kirche von heutigen Amtsträgern keine jüdische Herkunft. Schon die frühe Ausbreitung des Evangeliums führt über diesen ursprünglichen Personenkreis hinaus.
Daraus folgt nicht automatisch, dass Herkunft und Geschlecht in jeder Hinsicht gleich zu beurteilen wären. Die traditionelle Begründung misst der Geschlechterdifferenz eine besondere Bedeutung zu. Gerade diese Unterscheidung muss aber begründet werden: Weshalb soll die jüdische Zugehörigkeit Jesu und der Zwölf keine Zulassungsvoraussetzung sein, ihr Mannsein dagegen schon?
Der Satz „Jesus hat Männer gewählt“ beschreibt zunächst ein geschichtliches Geschehen. Für den Schluss „Darum dürfen zu allen Zeiten ausschließlich Männer geweiht werden“ braucht es einen zusätzlichen theologischen Grund. Die Beschreibung allein enthält diesen Schluss noch nicht.
5. Die Zwölf und die Apostel sind nicht einfach dasselbe
Der Zwölferkreis verschwindet nach Ostern keineswegs bedeutungslos. Apg 1 erzählt, wie Matthias den Platz des Judas einnimmt; 1 Kor 15,5 nennt die Zwölf als Empfänger der Ostererscheinung. Ihre grundlegende Zeugenschaft bleibt wichtig.
Aber das Neue Testament kennt einen weiteren Apostelbegriff. Paulus versteht sich als Apostel, obwohl er nie zu den Zwölf gehörte. In Apg 14,14 werden auch Barnabas und Paulus Apostel genannt. In 1 Kor 15 unterscheidet Paulus sprachlich die Zwölf von weiteren Erscheinungszeugen und allen Aposteln. Apostolische Sendung lässt sich somit nicht vollständig mit der Mitgliedschaft im ursprünglichen Kreis gleichsetzen.
Nach der Tötung des Jakobus, des Bruders des Johannes, in Apg 12,2 wird keine erneute Auffüllung des Zwölferkreises berichtet. Dieser erzählerische Befund beweist nicht für sich allein eine bestimmte Ämtertheologie. Er spricht aber gegen die Vorstellung eines dauerhaft auf zwölf Stellen begrenzten Leitungsgremiums, dessen Personalmerkmale einfach kopiert werden müssten.
Meine Rückfrage: Wenn der Apostelbegriff bereits im Neuen Testament über die Zwölf hinausreicht, weshalb soll gerade deren Geschlechterzusammensetzung jedes spätere sakramentale Amt abschließend bestimmen? Apg 1 ↗ · Apg 12 ↗ · Apg 14 ↗ · 1 Kor 15 ↗
6. Frauen tragen die apostolische Verkündigung mit
Nach Joh 20,17–18 sendet der Auferstandene Maria von Magdala zu seinen Jüngern. Sie überbringt die Osterbotschaft. Das macht sie nicht rückwirkend zur Priesterin im späteren kirchlichen Sinn. Aber es zeigt eine Frau in einem von Christus selbst anvertrauten Verkündigungsauftrag.
In Röm 16 begegnen Phöbe, Prisca und Junia. Phöbe wird diakonos der Gemeinde von Kenchreä genannt. Prisca wirkt mit Aquila als Mitarbeiterin des Paulus; Apg 18,26 erzählt von ihrer gemeinsamen Unterweisung des Apollos. Junia ist nach der Einheitsübersetzung zusammen mit Andronikus angesehen unter den Aposteln. Die genaue Reichweite dieser Aussage wird diskutiert; eine Einordnung Junias in einen weiteren Apostelkreis ist gut begründet.
Diese Zeugnisse sind kein einfacher Beleg dafür, dass Frauen damals das heutige Priesteramt ausgeübt hätten. Die Begriffe und Ämter sind nicht deckungsgleich. Sie widerlegen aber ein Bild, in dem Frauen nur im Hintergrund helfen und apostolische Verantwortung grundsätzlich männlich wäre.
Meine Rückfrage: Welche Bedeutung geben wir diesen Frauen für unsere Ämtertheologie? Bleiben ihre Dienste bloß Ausnahmen am Rand, oder lassen wir uns durch sie bei der Frage nach Berufung und Sendung wirklich herausfordern? Joh 20 ↗ · Röm 16 ↗ · Apg 18 ↗
7. Die heutige Ämterordnung ist geschichtlich gewachsen
Im Neuen Testament begegnen unterschiedliche Dienste und Bezeichnungen: Apostel, prophetisch redende Menschen, Lehrende, Gemeindeleitungen, Presbyter, Episkopen und Diakone. Phil 1,1 nennt Episkopen und Diakone; Apg 20,17.28 verwendet Presbyter- und Episkopensprache für dieselbe angesprochene Gruppe. Die heutigen Abgrenzungen lassen sich deshalb nicht unverändert voraussetzen.
Das Zweite Vatikanische Konzil versteht die Bischöfe als Nachfolger der Apostel und beschreibt zugleich die geschichtliche Weitergabe ihrer Sendung (Lumen gentium 20–21). Apostolische Kontinuität bedeutet in diesem Verständnis mehr als eine unveränderte Kopie jeder frühesten Organisationsform.
Geschichtliche Entwicklung macht eine Ordnung nicht beliebig. Sie verlangt aber die Unterscheidung zwischen dem Auftrag, der bewahrt werden soll, und seiner gewachsenen Gestalt. Meine Rückfrage lautet: Nach welchen Kriterien wird eine Entwicklung als treue Entfaltung des Evangeliums anerkannt – und weshalb soll eine Öffnung für Frauen von vornherein aus diesem Prüfprozess ausgeschlossen sein? Phil 1 ↗ · Apg 20 ↗
8. Christus repräsentieren: Ist männliche Körperlichkeit entscheidend?
Das sakramentale Argument verdient eine ernsthafte Antwort. Ein Priester handelt nach katholischem Verständnis in besonderer Weise in der Person Christi. Traditionell wird gefolgert, dafür brauche es die leibliche Ähnlichkeit eines Mannes mit Jesus.
Meine Rückfrage setzt bei der Menschwerdung an: Gottes Sohn hat unser Menschsein angenommen. Frauen sind nicht weniger Teil dieser erlösten Menschheit. Wenn sie in der Taufe Christus angezogen haben und ihn in ihrem Leben bezeugen können, muss genauer erklärt werden, warum ihr Körper sie für die besondere sakramentale Repräsentation ungeeignet machen soll.
Die Taufe allein begründet keinen Anspruch auf Weihe; das gemeinsame Priestertum aller Getauften und das besondere Amtspriestertum sind zu unterscheiden. Aber diese Unterscheidung liefert noch keinen Beweis, dass die besondere Berufung nur Männer treffen könnte.
Auch die bräutliche Symbolik trägt den Ausschluss für mich nicht. Die Kirche wird als Braut Christi beschrieben und besteht zugleich aus Menschen aller Geschlechter. Männer können dieser Braut angehören, ohne Frauen zu werden. Weshalb sollte umgekehrt eine Frau Christus nicht sakramental repräsentieren können? Biblische Bilder erschließen Beziehung und Treue; ihre Übertragung in ausschließende körperliche Zulassungsbedingungen braucht eine eigene Begründung.
9. Tradition, Endgültigkeit und die Verantwortung zu fragen
Die lange Tradition eines männlichen Priesteramts hat theologisches Gewicht. Sie lässt sich nicht einfach beiseiteschieben. Zugleich entstand ihre Begründung auch in Gesellschaften mit festgelegten weiblichen und männlichen Rollen. Deshalb ist die Frage berechtigt, welche Argumente aus dem Evangelium und welche aus historischen Vorstellungen über Frauen stammen.
Die Behauptung göttlicher Stiftung darf nicht dadurch bewiesen werden, dass eine Praxis lange bestand und deshalb göttlich gestiftet sein müsse. Nötig ist eine nachvollziehbare Verbindung von Schrift, Überlieferung und theologischer Einsicht. Ebenso ernst zu nehmen ist der Einwand, nicht jede bisherige Grenze sei bloß ein zeitbedingtes Vorurteil. Die Prüfung muss an konkreten Gründen erfolgen.
Der Endgültigkeitsanspruch von Ordinatio sacerdotalis verschärft die innerkatholische Frage nach Lehrverbindlichkeit. Er ersetzt für mich jedoch nicht die Auseinandersetzung mit den sachlichen Argumenten. Eine Berufungserfahrung beweist noch nicht ihren kirchlichen Auftrag. Aber der pauschale Ausschluss verhindert schon vor jeder Prüfung, dass die Berufung einer Frau als mögliche Berufung zum Weiheamt wahrgenommen wird.
Meine Rückfrage: Wie kann eine Kirche behaupten, Frauen ihre gleiche Würde voll zuzuerkennen, und zugleich erklären, ihre möglichen Berufungen zu bestimmten Diensten grundsätzlich nicht prüfen zu können? Wer darin keinen Widerspruch sieht, schuldet den betroffenen Frauen eine überzeugende Antwort.
10. Eine Öffnung, die dem Evangelium dienen kann
Es gibt keinen individuellen Anspruch auf eine Weihe – weder für Männer noch für Frauen. Die Kirche muss Berufungen prüfen. Für diese Prüfung sollten Glaube, menschliche Reife, Befähigung, Verantwortungsbereitschaft und die Anerkennung durch die Gemeinschaft entscheidend sein. Ich sehe keinen überzeugenden theologischen Grund, Frauen allein wegen ihres Geschlechts davon auszuschließen.
Gal 3,28 liefert keine fertige Kirchenverfassung. Die gemeinsame Zugehörigkeit zu Christus stellt jedoch jede Ordnung unter eine bleibende Anfrage: Wie wird die in Christus geschenkte Einheit in konkreter Teilhabe sichtbar?
Ich erhoffe mir eine Kirche, die ihre Treue zum Ursprung darin zeigt, dass sie Berufungen Raum gibt und ihre Begründungen offen prüft. Die Öffnung des Weiheamts wäre aus meiner Sicht ein Schritt zu einer glaubwürdigeren Gemeinschaft im Dienst an den Menschen. Gal 3,26–28 ↗